Kostenübernahme

In unserer Praxis bestehen folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung, sofern diese indiziert ist. Im Anschluss an die ersten Sprechstunden sowie maximal vier probatorischen Sitzungen wird hierfür ein Antrag bei der jeweiligen Versicherung gestellt. Gesetzlich Versicherte müssen in jedem Quartal ihre Chipkarte in der Praxis vorlegen.

Abrechnung über private Krankenversicherung

Privat Versicherte müssen sich bei ihrer Versicherung über die jeweiligen Modalitäten zur Abrechenbarkeit psychotherapeutischer Leistungen informieren. Diese können je nach Vertrag variieren und psychotherapeutische Leistungen in unterschiedlichem Umfang beinhalten. Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten sollten zusätzlich Informationen ihrer Beihilfestelle einholen. Mit diesen Informationen kann dann ein Antrag auf Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe gestellt werden.

Psychotherapie als Eigenleistung

Selbstverständlich haben Patientinnen und Patienten auch die Möglichkeit, ihre Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Hierbei richten sich die entstehenden Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).